Um Ihr Kind behandeln zu können, gibt es folgende Möglichkeiten:

Heilmittelverordnung für Ergo-, Logo-, und/oder Physiotherapie:

Um die anfallenden Kosten abrechnen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung, welche frühestens 28 Tage vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein darf. Bitte besprechen Sie daher vorab mit Ihrem Arzt, ob eine Therapieindikation besteht. Es obliegt dem Arzt zu entscheiden, ob die Voraussetzungen zum Ausstellen einer Verordnung gegeben sind. Sollte dies der Fall sein, können Sie sich gerne bei uns melden, um Termine zu vereinbaren.